
Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger für die Dialyse (m/w/d)
Zell am See
ab sofort
Voll- oder Teilzeit
Was Sie erwartet
- Durchführung von verschiedenen Dialyseverfahren
- Betreuung und Überwachung von Patient:innen vor, während und nach der Dialyse
- EDV-gestützte Dokumentation
- Schichtdienst ohne Nacht- und Sonntagsdienste
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung, fachspezifische Dialysefortbildungen
- Arbeiten mit modernen Dialysemaschinen und einem Dokumentationssystem der Firma Fresenius
Was Sie mitbringen
- Ein nach dem österreichischen GuKG anerkanntes Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder Bachelorabschluss im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege
- Zum Zeitpunkt des Dienstantritts gültige Registrierung im Österreichischen Gesundheitsberuferegister
- Sonderausbildung Pflege bei Nierenersatztherapie erwünscht
- Kommunikationsstärke, Aufgeschlossenheit, Teamplayer:in
- Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und Flexibilität
- Großes Engagement, selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Freundlichkeit und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Patient:innen
- Gute EDV-Kenntnisse
Was wir bieten
- Ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet in einem modernen Arbeitsumfeld
- Ein wertschätzendes Teamklima mit offener Kommunikationskultur
- Strukturierte Einarbeitung sowie umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Attraktive Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Leistungsgerechte Vergütung sowie zusätzliche Sozialleistungen
- Die Möglichkeit, aktiv zur Weiterentwicklung der Pflegequalität beizutragen
Benefits
Weiterbildungsmöglichkeiten
Familienfreundlich
Vergünstigungen
Cafeteria
Restaurant
Personalwohnung
Betriebliche Gesundheitsförderung
Geregelte Arbeitszeiten
Onboarding
Diversität
Mitarbeitergespräche
Online-Bibliothek
Events
Dialog und Infos
Mitarbeiter-APP
Die Entlohnung erfolgt analog dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema I, die Einstufung erfolgt nach den anrechenbaren Vordienstzeiten. Die Angabe eines Mindestgehaltes für diese Stellenangebote ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe für Gemeindevertragsbedienstete in analoger Anwendung nicht zutreffen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Vorstellung Kosten, die aufgrund des Bewerbungsverfahrens anfallen (Reise-, Nächtigungskosten, etc.), nicht übernommen werden können.
